Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma ES Metalltechnik, gesetzlich vertreten durch Herrn Erwin Schefberger
Fassung vom 1.10.2015
1 Anwendungsbereich
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen (z.B Montage, Entwicklung, Fertigungen, Ersatzteile) von ES Metalltechnik gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.
(2) Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht akzeptiert und gelten nicht.Eines Widerspruches von ES Metalltechnik bedarf es nicht.
(3) Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schrittform. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.
2 Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung
(1) Die Angebote von ES Metalltechnik sind befristet.Die Dauer der Befristung ergibt sich aus dem Angebot.
(2) ES Metalltechnik nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die ES Metalltechnik Auftragsbestätigung von den
(3) Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den ES Metalltechnik Bedingungen zustande, es sei denn, dass der Kunde sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.
3 Preis
(1) Alle Preise sind Nettopreise ab Werk in der Währung jenes Landes, in der das jeweilige Lieferwerk von ES Metalltechnik liegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
(2) Wurden Preise vereinbart und ändern sich die Kosten, auf denen diese Preise fußten, ist ES Metalltechnik berechtigt, die Preise entsprechend der Änderung der Kosten anzupassen.
(3) Erfolgt die Lieferung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, ist ES Metalltechnik berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. ES Metalltechnik Recht auf Ersatz des ihm sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.
(4) Alle Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Kunde anlässlich der Übernahme der Lieferung zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen, es sei denn, ES Metalltechnik hat sich ausdrücklich schriftlich zur Übernahme verpflichtet.
(5) Der Mindestauftragswert beträgt 50,- Euro. Alle Bestellungen unterhalb dieser Auftragsgröße werden mit diesem Wert berechnet.
4 Erfüllungsort, Lieferung
(1) Erfüllungsort ist das jeweilige Lieferwerk von ES Metalltechnik.
(2) Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sobald die Lieferung dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird, geht alles Gefahr auf ihn über. Nimmt der Kunde die Lieferung dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird, geht alle Gefahr auf ihn über. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Außerdem gilt ES Metalltechnik Lieferung in diesem Fall als erbracht und ist ES Metalltechnik berechtigt, die Ware auf Kosten des Kundeneinzulagern. Daraus resultierende Lagerkosten sind ES Metalltechnik umgehend zu ersetzen.
(3) ES Metalltechnik ist zu Teillieferungen berechtigt; auf sie finden diese Bedingungen zur Gänze Anwendung.
(4) Kann ES Metalltechnik aus unvorhergesehenen Umständen, die von ihm nicht beherrschbar sind wie höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferbetrieben, unverschuldete, Betriebsstörungen oder – Unterbrechungen, Transportverzögerungen, unverschuldeter Rohstoff oder Energiemangel etc.), zum vereinbarten Termin nicht liefern, hat ES Metalltechnik das Recht, zu dem ihm nächstmöglichen Termin zu liefern, sofern zu diesem Zeitpunkt dem Kunden die Abnahme der Lieferung noch zumutbar ist. Andernfalls ist ES Metalltechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für sonstigen Lieferverzug haftet ES Metalltechnik nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(5) Eine dem Kunden nicht erteilte Importlizenz wirkt für ihn nicht leistungsbefreiend.
5 Gewährleistung und Haftung
(1) ES Metalltechnik leistet Gewähr, dass die Ware den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen.
(2) Der Kunde hat die Ware bei Übernahme sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von zehn Tagen ab Übergabe schriftlich unter Übersendung eines Musters der beanstandeten Ware zu rügen, widrigenfalls jegliche Ansprüche – auch solche aus Mangelfolgeschäden – ausgeschlossen sind. Wird ein Mangel fristgerecht gerügt, wird ES Metalltechnik ihn nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch beheben, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Kaufpreises zurücknehmen oder Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Preisminderung gewähren. Andere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt, sobald die Ware dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen zurückzuhalten.
(5) Für Schäden haftet ES Metalltechnik nur, soweit ihm Vorsatz oder qualifizierte grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und für Rückholkosten haftet ES Metalltechnik nicht. Der Höhe nach ist ES Metalltechnik Haftung mit EUR 1 Million begrenzt.(Regress)Ansprüche von Unternehmern aus Produkthaftung befriedigt ES Metalltechnik bis zu EUR 1 Million.
(5) Die Rücksendung beanstander Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von ES Metalltechnik.
(6) Erfolgt die Rücksendung ohne vorherige Zustimmung, ist ES Metalltechnik berechtigt, die Annahme der rücksendeten Ware zu verweigern und diese auf Kosten des Kunden an diesen zurückzustellen.
(7) Ansichtsmuster dürfen in Qualität, Eigenschaften, Form, Ausführung und Funktionalität von der Lieferung abweichen.
6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller den Kunden treffenden Pflichten, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt das Eigentum am gelieferten Vertragsgegenstand bei ES Metalltechnik (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die Berechtigung erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder er Sorge haben muss, dass er ES Metalltechnik Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze bezahlen kann.
(3) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden weiterveräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwertung zustehenden Forderungen bis zur Höhe der Kaufpreisforderungen von ES Metalltechnik an ES Metalltechnik ab. Er verpflichtet sich, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, diese abgetretenen Forderungen für Rechnung von ES Metalltechnik im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware vorzubehalten, wenn er die Vorbehaltsware auf Kredit weiterveräußert.
(4) Der Kunde tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadensersatzansprüche an ES Metalltechnik ab.
(5) Die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
(6) Macht ES Metalltechnik von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch, ist ES Metalltechnik berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem dadurch erzielten Erlös, höchstens jedoch zum ursprünglich vereinbarten Preis. ES Metalltechnik behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
7 Zahlung und Verzug
(1) Erfüllungsort für die Zahlung ist das jeweilige Lieferwerk von ES Metalltechnik.
(2) Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber und bei schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen.
(3) Der Kaufpreis muss innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bezahlt werden.
(4) Wird das Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt, ist ES Metalltechnik berechtigt:
• die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben,
• eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen,
• das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen,
• sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Drei-Monats-Euribor zu verrechnen,
• oder bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei ES Metalltechnik auch bei teilbarer Leistung berechtigt ist, den Rücktritt vom gesamten Vertrag zu erklären. Tritt ES Metalltechnik zurück, hat ihm der Kunde eine sofort fällige Stornogebühr von 10% des Preises zu bezahlen und den darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
(5) Wird Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden geführt, oder ist seine Zahlungsfähigkeit für ES Metalltechnik zweifelhaft, ist ES Metalltechnik berechtigt: Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
• sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit sofort zu stellen,
• sämtliche Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Weigert sich der Kunde, im Voraus zu leisten, kann ES Metalltechnik vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
(6) Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, ist das Entgelt sofort zur Zahlung fällig.
(7) Zahlungen werden auch bei anderslautender Widmung stets auf die älteste Schuld und die daraus resultierenden Zinsen und Kosten angerechnet.
8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Alle Rechtsbeziehungen zwischen ES Metalltechnik und dem Kunden unterliegen dem für das jeweilige Lieferwerk von ES Metalltechnik geltenden materiellen nationalen Recht. Das UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist im Anwendungsbereich des Übereinkommens von Lugano oder der EuGVVO das für das jeweilige Lieferwerk von ES Metalltechnik zuständige Gericht. Für alle Fälle außerhalb dieses Anwendungsbereiches wird die Zuständigkeit des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich in Wien vereinbart. Schiedsort ist Wien, Österreich. Schiedssprache ist Deutsch. Ist der Vertrag in einer anderen Sprache als Deutsch errichtet, ist Englisch Schiedssprache. ES Metalltechnik ist jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden vor einem anderen für den Kunden zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
9 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen ES Metalltechnik mit der ES Metalltechnik gegen ihn zustehenden Entgeltforderung aufzurechnen. Dem Kunden stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung auf Lieferung des Vertragsgegenstandes an andere abzutreten.
(3) Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen.
(4) Unterlagen oder Informationen über ES Metalltechnik, seine Produkte, Vertriebspartner oder andere Kunden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt, dürfen nicht an Dritte, insbesondere nicht an Konkurrenten von ES Metalltechnik weitergegeben oder diesen sonst wie zugänglich gemacht werden. Dasselbe gilt für Unterlagen wie etwa Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Kostenvoranschläge oder Werbematerialien, die dem Kunden übergeben werden oder von denen er sonst Kenntniserlangt. Sämtliche Rechte an derartigen Unterlagen stehen ES Metalltechnik zu.
(5) Der Kunde leistet Gewähr, dass an den von ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Skizzen, Modellen usw. keine Rechte Dritter bestehen. Er hält ES Metalltechnik für alle Ansprüche wegen einer Verletzung solcher Rechte schad- und klaglos und hat ES Metalltechnik sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu ersetzen. ES Metalltechnik ist bei Geltendmachung derartiger Rechte ohne Prüfung der Rechtslage und ohne dass dem Kunden deswegen Ansprüche gegen ES Metalltechnik zustünden berechtigt, ohne Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und seine Lieferung sofort einzustellen.
(6) Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel).
(7) Ist der Vertrag auch in Englisch errichtet, ist für die Auslegung des Vertrages und dieser Bedingungen der englische Text maßgebend.